Elisabeth-von-Rantzau-Schule
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  • BFS Sozialpädagogische/r Assistent/in

    Aufnahmevoraussetzungen

    In die Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss- oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.

    In die Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in kann aufgenommen werden, wer

    a) den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss-, den Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule -Kinderpflege- oder eine andere gleichwertige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder

    b) eine Hochschulzugangsberechtigung
    nachweist.

    Ferienzeiten: Es gilt die niedersächsische Schulferienregelung; zusätzlich ist unterrichtsfrei an katholischen und staatlichen Feiertagen.

    Praktische Ausbildung

    In der Klasse 1 wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 8 Wochen und in der Klasse 2 von insgesamt 20 Wochen in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt.
    Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften bewertet und in einer Note für das zusätzliche Fach “Praxis-Sozialpädagogik” zusammengefasst.

    Die gesamte Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit 11 Gesamtwochenstunden.

    Abschluss

    Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung “Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent” zu führen.

    BAföG / Kosten

    Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsgesetz (BAföGkann nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen gewährt werden.

    Es gilt die Lehrmittelfreiheit des Landes Niedersachsen.

    Die Ausbildung in der Klasse 1 der Berufsfachschule Sozialpädagogischer/r Assistent/in ist schulgeldfrei.

    Für die Ausbildung in der Klasse 2 der Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in wird im Schuljahr 2019/2020 ein monatliches Schulgeld von 80,00 Euro erhoben. In sozialen Notlagen kann das Schulgeld auf Antrag durch den Schulträger ermäßigt werden.

    Ab dem Schuljahr 2020/2021 ist auch die Klasse II der Berufsfachschule Sozialpädagogischer/r Assistent/in schulgeldfrei.

    Anmeldung

    Bewerbungen und Anfragen bitte an:

    Elisabeth-von-Rantzau-Schule
    Staatl. anerkannte Berufsbildende Schulen für Sozialwesen
    Wiesenstraße 23 E
    31134 Hildesheim

    Telefon: (05121) 8090-490
    Fax: (05121) 8090-498
    Email: info (at) evrs dot de