Elisabeth-von-Rantzau-Schule
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    Aufnahmevoraussetzungen am Schulstandort Wiesenstraße 23 E

    Berufsfachschule

    In die Berufsfachschule Sozialassistent/in, Schwerpunkt Sozialpädagogik, kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss- oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.

    In die Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule Sozialassistent/in kann aufgenommen werden, wer

    a) den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss-, den Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule -Kinderpflege- oder eine andere gleichwertige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder

    b) eine Hochschulzugangsberechtigung

    nachweist.

    Fachschule

    In die Fachschule Sozialpädagogik kann aufgenommen werden, wer die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent – Schwerpunkt Sozialpädagogik-“ oder eine andere gleichwertige einschlägige Berufsausbildung nachweist.

    Aufnahmevoraussetzungen am Schulstandort Stiftskirchenweg 4

    Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialwesen – Klasse 11

    In die Klasse 11 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialwesen kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss- nachweisen kann.

    Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialwesen – Klasse 12

    In die Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialwesen kann aufgenommen werden, wer die 11. Klasse der Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialwesen erfolgreich absolviert hat, oder wer eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.

    Berufsoberschule Gesundheit und Soziales Klasse 13

    In die Klasse 13 der Berufsoberschule Gesundheit und Soziales kann aufgenommen werden, wer die Fachhochschulreife besitzt und eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.