Fachhochschulreife und Abitur
Aufnahmevoraussetzungen am Schulstandort Stiftskirchenweg 4
Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialwesen – Klasse 11
In die Klasse 11 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialwesen kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss- nachweisen kann.
Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialwesen – Klasse 12
In die Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialwesen kann aufgenommen werden, wer die 11. Klasse der Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialwesen erfolgreich absolviert hat, oder wer eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
Berufsoberschule Sozialwesen Klasse 13
In die Klasse 13 der Berufsoberschule Sozialwesen kann aufgenommen werden, wer die Fachhochschulreife besitzt und eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.