Elisabeth-von-Rantzau-Schule
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  • BFS SozialassistentIn

    Aufnahmevoraussetzungen

    In die Berufsfachschule Sozialassistent/in kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss- oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.

    In die Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule Sozialassistent/in kann aufgenommen werden, wer

    a) den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss-, den Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule -Kinderpflege- oder eine andere gleichwertige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder

    b) eine Hochschulzugangsberechtigung
    nachweist.

    Stundentafel für die BFS SozialassistentIn I und II

    LernbereicheGesamtwochenstunden
    des zweijährigen Bildungsweges
    Insgesamt66
    Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern14
    Deutsch/ Kommunikation
    Fremdsprache/ Kommunikation
    Politik
    Religion
    Sport
    Mathematik
    Berufsbezogener Lernbereich – Theorie –
    mit den Fächern
    52
    Berufsrolle und Konzeptionen
    Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse
    Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung
    Sozialpädagogische Bildungsarbeit
    Optionale Lernangebote
    Berufsbezogener Lernbereich – Praxis -
    Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von insgesamt 840 Zeitstunden in geeigneten Einrichtungen durchgeführt. Die Schule hat sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler, die gem. § 3 ABs. 9 Nr. 2 der Anlage 4 zu § 33 BbSVO in die Klasse 2 aufgenommen werden, in der Klasse 2 eine praktische Ausbildung von 600 Zeitstunden ableisten.

    Ferienzeiten: Es gilt die niedersächsische Schulferienregelung; zusätzlich ist unterrichtsfrei an katholischen und staatlichen Feiertagen.

    Praktische Ausbildung

    In der Klasse 1 wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 8 Wochen und in der Klasse 2 von insgesamt 20 Wochen in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt.
    Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften bewertet und in einer Note für das zusätzliche Fach “Praxis-Sozialpädagogik” zusammengefasst.

    Die gesamte Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit 11 Gesamtwochenstunden.

    Abschluss

    Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung “Staatlich geprüfte Sozialassistentin / Staatlich geprüfter Sozialassistent” zu führen.

    BAföG / Kosten

    Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsgesetz (BAföGkann nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen gewährt werden.

    Es gilt die Lehrmittelfreiheit des Landes Niedersachsen.

    Monatliches Schulgeld: 60,00 Euro. In sozialen Notlagen kann das Schulgeld auf Antrag durch den Schulträger ermäßigt werden.

    Anmeldung

    forrmlose Bewerbung
    tabellarischer Lebenslauf
    Schulabschlusszeugnis (beglaubigte Kopie)
    Halbjahreszeugnis der 10. Klasse Sekundarstufe I (beglaubigte Kopie)
    2 Lichtbilder
    Bewerbungen und Anfragen bitte an:

    Elisabeth-von-Rantzau-Schule
    Staatl. anerkannte Berufsbildende Schulen für Sozialwesen
    Wiesenstraße 23 E
    31134 Hildesheim

    Telefon: (05121) 8090-490
    Fax: (05121) 8090-498
    Email: info (at) evrs dot de