BFS SozialassistentIn
Aufnahmevoraussetzungen
In die Berufsfachschule Sozialassistent/in kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss- oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
In die Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule Sozialassistent/in kann aufgenommen werden, wer
a) den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss-, den Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule -Kinderpflege- oder eine andere gleichwertige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder
b) eine Hochschulzugangsberechtigung
nachweist.
Stundentafel für die BFS SozialassistentIn I und II
| Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsweges |
|---|---|
| Insgesamt | 66 |
| Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern | 14 |
| Deutsch/ Kommunikation Fremdsprache/ Kommunikation Politik Religion Sport Mathematik | |
| Berufsbezogener Lernbereich – Theorie – mit den Fächern | 52 |
| Berufsrolle und Konzeptionen Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung Sozialpädagogische Bildungsarbeit Optionale Lernangebote | |
| Berufsbezogener Lernbereich – Praxis - | |
| Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von insgesamt 840 Zeitstunden in geeigneten Einrichtungen durchgeführt. Die Schule hat sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler, die gem. § 3 ABs. 9 Nr. 2 der Anlage 4 zu § 33 BbSVO in die Klasse 2 aufgenommen werden, in der Klasse 2 eine praktische Ausbildung von 600 Zeitstunden ableisten. |
Ferienzeiten: Es gilt die niedersächsische Schulferienregelung; zusätzlich ist unterrichtsfrei an katholischen und staatlichen Feiertagen.
Praktische Ausbildung
In der Klasse 1 wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 8 Wochen und in der Klasse 2 von insgesamt 20 Wochen in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt.
Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften bewertet und in einer Note für das zusätzliche Fach “Praxis-Sozialpädagogik” zusammengefasst.
Die gesamte Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit 11 Gesamtwochenstunden.
Abschluss
Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung “Staatlich geprüfte Sozialassistentin / Staatlich geprüfter Sozialassistent” zu führen.
BAföG / Kosten
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsgesetz (BAföGkann nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen gewährt werden.
Es gilt die Lehrmittelfreiheit des Landes Niedersachsen.
Monatliches Schulgeld: 60,00 Euro. In sozialen Notlagen kann das Schulgeld auf Antrag durch den Schulträger ermäßigt werden.
Anmeldung
forrmlose Bewerbung
tabellarischer Lebenslauf
Schulabschlusszeugnis (beglaubigte Kopie)
Halbjahreszeugnis der 10. Klasse Sekundarstufe I (beglaubigte Kopie)
2 Lichtbilder
Bewerbungen und Anfragen bitte an:
Elisabeth-von-Rantzau-Schule
Staatl. anerkannte Berufsbildende Schulen für Sozialwesen
Wiesenstraße 23 E
31134 Hildesheim
Telefon: (05121) 8090-490
Fax: (05121) 8090-498
Email: info (at) evrs dot de