BFS Sozialpädagogische:r Assistent:in
In die Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss- oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
In der Klasse 1 wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 8 Wochen und in der Klasse 2 von insgesamt 20 Wochen in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt.
Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ zu führen.
Die Ausbildung in der Klasse 1 und Klasse 2 der Berufsfachschule Sozialpädagogischer/r Assistent/in ist schulgeldfrei. »Weitere Informationen
FS Sozialpädagogik
In die Fachschule Sozialpädagogik kann aufgenommen werden, wer eine von drei Aufnahmevorraussetzungen erfüllt.
Mit erfolgreichem Berufsabschluss wird die Fachhochschulreife erworben.
Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung in zwei geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen mit verschiedenen Arbeitsfeldern durchgeführt. Die Dauer der praktischen Ausbildung beträgt 600 Zeitstunden.
Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatliche anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen.
Die Ausbildung in der Unterstufe und Oberstufe der Fachschule Sozialpädagogik ist schulgeldfrei. »Weitere Informationen
FOS Gesundheit und Soziales. Klasse 11
In die Klasse 11 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialpädagogik, kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss- nachweisen kann.
Die Klasse 11 umfasst sowohl den in der Stundentafel vorgesehenen Unterricht als auch ein gelenktes Praktikum in zwei unterschiedlichen Praxisfeldern an 3-4 Tagen wöchentlich.
Bei erfolgreichem Abschluss der Klasse 11 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialpädagogik, erfolgt die Versetzung nach Klasse 12. »Weitere Informationen
FOS Gesundheit und Soziales. Klasse 12
In die Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialpädagogik, kann aufgenommen werden, wer die 11. Klasse der Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialpädagogik, erfolgreich absolviert hat oder wer eine mindestens zweijährige, erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife erworben, die bundesweit Gültigkeit besitzt und zur Aufnahme eines Studiums jeder Fachrichtung an allen Fachhochschulen der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. »Weitere Informationen
