BFS Sozialpädagogische/r Assistent/in
Aufnahmevoraussetzungen
In die Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss- oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
In die Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in kann aufgenommen werden, wer
a) den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss-, den Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule -Kinderpflege- oder eine andere gleichwertige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder
b) eine Hochschulzugangsberechtigung
nachweist.
Stundentafel für die BFS SozialassistentIn I und II (2016/17)
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsweges |
---|---|
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern | 14 |
Deutsch/ Kommunikation Fremdsprache/ Kommunikation Politik Religion Sport Mathematik | |
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie – mit den Fächern | 52 |
Berufsrolle und Konzeptionen Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung Sozialpädagogische Bildungsarbeit Optionale Lernangebote | |
Berufsbezogener Lernbereich – Praxis - mit den Fächern | |
Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von insgesamt 840 Zeitstunden in geeigneten Einrichtungen durchgeführt. Die Schule hat sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler, die gem. § 3 ABs. 9 Nr. 2 der Anlage 4 zu § 33 BbSVO in die Klasse 2 aufgenommen werden, in der Klasse 2 eine praktische Ausbildung von 600 Zeitstunden ableisten. | |
Insgesamt | 66 |
Hinweis: Die Stundentafel ist für die aktuelle Ausbildung bis 2017 bindend. Seit dem Schuljahr 2016/17 ist ein modulares System eingeführt worden und wird parallel zum alten System unterrichtet. Ab 2017 wird das modulare System für alle Auszubildenden bindend sein. Die neue Stundentafel für die Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in wird ab Januar/Februar 2017 hier veröffentlicht.
Ferienzeiten: Es gilt die niedersächsische Schulferienregelung; zusätzlich ist unterrichtsfrei an katholischen und staatlichen Feiertagen.
Praktische Ausbildung
In der Klasse 1 wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 8 Wochen und in der Klasse 2 von insgesamt 20 Wochen in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt.
Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften bewertet und in einer Note für das zusätzliche Fach “Praxis-Sozialpädagogik” zusammengefasst.
Die gesamte Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit 11 Gesamtwochenstunden.
Abschluss
Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung “Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent” zu führen.
BAföG / Kosten
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsgesetz (BAföGkann nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen gewährt werden.
Es gilt die Lehrmittelfreiheit des Landes Niedersachsen.
Die Ausbildung in der Klasse 1 der Berufsfachschule Sozialpädagogischer/r Assistent/in ist schulgeldfrei.
Für die Ausbildung in der Klasse 2 der Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in wird im Schuljahr 2019/2020 ein monatliches Schulgeld von 80,00 Euro erhoben. In sozialen Notlagen kann das Schulgeld auf Antrag durch den Schulträger ermäßigt werden.
Ab dem Schuljahr 2020/2021 ist auch die Klasse II der Berufsfachschule Sozialpädagogischer/r Assistent/in schulgeldfrei.
Anmeldung
- Forrmlose Bewerbung
- Tabellarischer Lebenslauf
- Schulabschlusszeugnis (beglaubigte Kopie)
- Halbjahreszeugnis der 10. Klasse Sekundarstufe I (beglaubigte Kopie)
- 2 Lichtbilder
Bewerbungen und Anfragen bitte an:
Elisabeth-von-Rantzau-Schule
Staatl. anerkannte Berufsbildende Schulen für Sozialwesen
Wiesenstraße 23 E
31134 Hildesheim
Telefon: (05121) 8090-490
Fax: (05121) 8090-498
Email: info (at) evrs dot de