BOS Gesundheit und Soziales. Klasse 13

Aufnahmevoraussetzungen

In die Klasse 13 der Berufsoberschule Gesundheit und Soziales kann aufgenommen werden, wer die Fachhochschulreife besitzt und eine mindestens zweijährige, erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.

Vor der Aufnahme bieten wir Bewerberinnen und Bewerbern Gelegenheit zu einem persönlichen Beratungs- und Informationsgespräch in der Elisabeth-von-Rantzau-Schule.

Nach § 31 Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchst. aa BbS-VO ist für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife nur möglich, wenn in der Berufsoberschule Unterricht in einer zweiten Fremdsprache im Umfang von 320 Stunden erteilt wurde.

Als 2. Fremdsprache wird fakultativ das Fach Spanisch mit 320 Unterrichtsstunden zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife angeboten.
Der Unterricht findet wöchentlich Montag bis Freitag in der Regel von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr statt. Praktika werden nicht durchgeführt.

Ferienzeiten gemäß der niedersächsischen Schulferienordnung. Zusätzlich ist unterrichtsfrei an kirchlichen und staatlichen Feiertagen.
Schulbücher werden gegen Entgelt verliehen.
Das Schulgeld beträgt monatlich 80,00 EUR. In sozialen Notlagen kann das Schulgeld auf Antrag durch den Schulträger ermäßigt werden.

Abschluss

Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird die fachgebundene Hochschulreife erworben.

Diese berechtigt zum Studium an Universitäten

  • a) Diplom- und Magisterstudiengänge:
  • Pädagogik einschließlich Schul-, Sonder- und Sozialpädagogik, Psychologie, Biochemie, Biologie
  • b) Lehramt an beruflichen Schulen: Sozialpädagogik, Pflege und Gesundheit als berufliche Fachrichtungen
  • c) Lehramt für Sonderpädagogik
  • d) den Buchstaben a, b und c gleichwertige Bachelor- und Masterstudiengänge

Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwirbt, wer

  • einen versetzungsrelevanten Unterricht in einer zweiten Fremdsprache in der Sekundarstufe I (KL. 7-10) nachweist, oder
  • bis zur Abschlussprüfung in der Berufsoberschule die Belegung einer zweiten Fremdsprache mit 320 Unterrichtsstunden nachweist, oder
  • eine Prüfung in einer zweiten Fremdsprache nach Maßgabe der Bestimmungen der BbS-VO ablegt.

BAföG

Für die Fachoberschule und Berufsoberschule Gesundheit und Soziales kann BAföG beantragt werden.
In der Berufsoberschule Klasse 13 wird ein vom Einkommen der Eltern unabhängiger, monatlicher BAföG-Satz gezahlt, der nicht erstattet werden muss. Weiterhin wird bei eigenem Hausstand ein Mietkostenzuschuss gewährt.

Anmeldung

Formlose Bewerbung
Tabellarischer Lebenslauf
Schulabschlusszeugnis (beglaubigte Kopie)
Abschlusszeugnis der Berufsausbildung (beglaubigte Kopie)
2 Lichtbilder
Bewerbungen und Anfragen bitte an:

Elisabeth-von-Rantzau-Schule
Staatl. anerkannte Berufsbildende Schulen für Sozialwesen

Stiftskirchenweg 4
31139 Hildesheim
Telefon: (05121) 17 44 570
Fax: (05121) 17 43 732