Fachhochschulreife und Abitur
Aufnahmevoraussetzungen am Schulstandort Stiftskirchenweg 4
Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialwesen – Klasse 11
In die Klasse 11 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialwesen kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss- nachweisen kann.
Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialwesen – Klasse 12
In die Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialwesen kann aufgenommen werden, wer die 11. Klasse der Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialwesen erfolgreich absolviert hat, oder wer eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
Berufsoberschule Gesundheit und Soziales Klasse 13
In die Klasse 13 der Berufsoberschule Gesundheit und Soziales kann aufgenommen werden, wer die Fachhochschulreife besitzt und eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
Anfahrt
Hier befinden sich die Schulgebäude für diese Bildungsangebote. Die Verwaltung sowie die Ansprechpartner für die Anmeldung sind in der Wiesenstraße siehe Kontakt und Auskunft.
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