FS Sozialpädagogik
Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachschule Sozialpädagogik kann aufgenommen werden, wer
- die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung “Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent” mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik oder “Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent” besitzt und im Abschlusszeugnis mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich – Theorie – und im berufsbezogenen Bereich – Praxis – erreicht hat.
- eine gleichwertige für die Fachrichtung einschlägige Berufsbildung aufweist oder
- nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen einer Berufsbezeichnung nach der Nummer 1 eine mindestens einjährige, für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausübt.
Die Aufnahme hängt weiterhin davon ab, dass die Schülerin oder der Schüler bis zum Ausbildungsbeginn ihre oder seine persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachweist. Die persönliche Zuverlässigkeit kann durch die Vorlage eines Führungszeugnisses der Belegart N nachgewiesen werden. Die gesundheitliche Eignung setzt voraus, dass für die Schülerin oder den Schüler durch einen erhöhten Immunschutz üblicherweise eine Gefahr einer berufstypischen Infektion nicht besteht und auch von der Schülerin oder dem Schüler eine Gefahr nicht ausgeht.
Stundentafel für die zweijährige Fachschule – Sozialpädagogik –
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsweges |
---|---|
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern | 15 |
Deutsch/ Kommunikation Fremdsprache/ Kommunikation Politik Naturwissenschaft Mathematik | |
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie – mit den Fächern | 45 |
Berufsrolle und Konzeptionen Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung Sozialpädagogische Bildungsarbeit Religion Optionale Lernangebote | |
Berufsbezogener Lernbereich – Praxis - mit den Fächern | |
Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt. Die Dauer der praktischen Ausbildung beträgt 600 Zeitstunden. | |
Insgesamt | 60 |
Ziele des berufsbezogenen Unterrichts
- Die berufliche Identität ausbauen und professionelle Perspektiven entwickeln
- Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
- Mit Kindern und Jugendlichen Lebenswelten strukturieren und mitgestalten
- Bildungs- und Entwicklungsprozesse erkennen, anregen und unterstützen
- Musisch-kreative Kompetenzen weiterentwickeln und Medien gezielt anwenden
- Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenssituationen erziehen, bilden und betreuen
- Teamarbeit gestalten und mit Familien kooperieren
- Pädagogische Konzeptionen erstellen und Qualitätsentwicklung sichern
Mit erfolgreichem Berufsabschluss wird die Fachhochschulreife erworben.
Ferienzeiten: Es gilt die niedersächsische Schulferienregelung; zusätzlich ist unterrichtsfrei an katholischen und staatlichen Feiertagen.
Praktische Ausbildung
Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung in zwei geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen mit verschiedenen Arbeitsfeldern durchgeführt. Die Dauer der praktischen Ausbildung beträgt 600 Zeitstunden.
Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften bewertet und in einer Note für das Fach “Praxis-Sozialpädagogik” zusammengefasst. Die gesamte Ausbildung gilt bei der Anwendung der Ausgleichsregelung nach § 28 BbS-VO als Fach der Stundentafel mit 5,5 Gesamtwochenstunden.
Abschluss
Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung “Staatliche anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher” zu führen.
BAföG / Kosten
Die Ausbildung in der Unterstufe der Fachschule Sozialpädagogik ist schulgeldfrei.
Für die Ausbildung in der Oberstufe der Fachschule Sozialpädagogik wird im Schuljahr 2019/2020 ein monatliches Schulgeld von 80,00 Euro erhoben. In sozialen Notlagen kann das Schulgeld auf Antrag durch den Schulträger ermäßigt werden.
Ab dem Schuljahr 2020/2021 ist auch die Oberstufe der Fachschule Sozialpädagogik schulgeldfrei.
Anmeldung
formlose Bewerbung
tabellarischer Lebenslauf
Schulabschlusszeugnis (Kopie)
Halbjahreszeugnis der 10. Klasse Sekundarstufe I (Kopie)
2 Lichtbilder
Bewerbungen und Anfragen bitte an:
Elisabeth-von-Rantzau-Schule
Staatl. anerkannte Berufsbildende Schulen für Sozialwesen
Wiesenstraße 23 E
31134 Hildesheim
Telefon: (05121) 8090-490
Fax: (05121) 8090-498
Email: info (at) evrs dot de[lg_gallery][lg_gallery][lg_gallery][lg_gallery][lg_gallery]