Elisabeth-von-Rantzau-Schule
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  • Leitbild

    © Rainer Sturm / pixelio.de

    In der Schullandschaft gibt es viele Wege, die zu gleichen Zielen führen. Nicht allein die Nähe zum Wohnort oder das Angebot der möglichen Bildungsabschlüsse sind für eine Schulwahl entscheidend. Eltern, Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, eine Schule auszuwählen, die auch persönlicheren Vorstellungen entspricht. Das Leitbild der Elisabeth-von-Rantzau-Schule soll bei dieser Wahl zukünftigen Schülerinnen und Schülern helfen. Es ist unserer Schul- und Dienstgemeinschaft Orientierung im täglichen Umgang. Es zeigt, welches Menschenbild grundlegend ist, welche zusätzlichen Angebote Schülerinnen und Schüler erwarten können und durch welche Formen des Miteinanders eine für uns gelingende Schule ermöglicht wird.

    (1) Christliches Menschenbild

    Wir sind eine katholische Schule in Trägerschaft des Diözesan-Caritasverbandes Hildesheim e.V.. Unsere Schul- und Dienstgemeinschaft setzt sich aus unterschiedlichen Konfessionen und Glaubensrichtungen zusammen.

    Unser Miteinander ist durch das christliche Menschenbild geprägt. Wir sind überzeugt, dass jeder Mensch von Gott geliebt und begabt ist. Wir leben diese Überzeugung durch Wort und Tat, Achtung und Wertschätzung, Verbindlichkeit und gegenseitige Fürsorge.

    2) Unsere Namenspatronin

    Wir sind benannt nach Elisabeth von Rantzau, einer katholischen Ordensfrau. Geboren wurde sie hingegen als evangelische Adlige um 1625 im heutigen Schleswig-Holstein. Sie lebte den ökumenischen Gedanken.

    Elisabeth von Rantzau gründete in Hildesheim ein katholisches Kloster nahe der Michaeliskirche. Dort gab sie jungen Frauen, unabhängig deren Herkunft, Obdach und ermöglichte ihnen den Zugang zur Bildung. Auch wir möchten jungen Menschen aus allen gesellschaftlichen Gruppen  Bildung zugänglich machen.

    (3) Unsere Angebote

    Wir bieten unseren Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten und Qualifikationen, um sie auf Beruf und Studium vorzubereiten. Ausbildung und Unterricht sind daher praxisorientiert, projektbezogen und handlungsorientiert. Wir sind von der Bedeutung außerschulischer Lernorte überzeugt, da sie anwendungsbezogene Wissensbereiche eröffnen und praktisches Handeln notwendig machen. Wichtig ist uns dabei die Kooperation mit externen Partnern.

    Mit dem Angebot unterschiedlicher Schulformen möchten wir während der Schulzeit zukunftsweisende Entscheidungen erleichtern und bieten die Möglichkeit, höhere Schulabschlüsse zu erzielen oder den Schulbesuch mit einer Ausbildung abzuschließen.

    Wir verstehen unsere Schule auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes als persönlichkeitsbildenden Lernort und fördern ein von Schülerinnen und Schülern getragenes gesellschaftliches Engagement. Christliche Impulse – im Sinne von Morgenkreis, Morgengebet und Gottesdienst – schaffen eine Kultur des Miteinanders.

    (4) Unsere Schulkultur

    Wir sind der festen Überzeugung, dass diese Kultur des Miteinanders eine gelingende Schule erst möglich macht. Gewaltfreiheit sowie ein respektvoller Umgang sind daher Grundvoraussetzungen unserer Schul- und Dienstgemeinschaft. Denn Lernerfolge bestehen für uns nicht nur aus individuell erbrachten Leistungen. Lernerfolge werden auch von dem sozialen Klima der Klassen und der gesamten Schule getragen. Unsere Schulkultur entsteht nur durch das Zusammenwirken aller Beteiligten und wird daher von uns Lehrerinnen, Lehrern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im besonderen Maße gefördert.

    (5) Hinweisgeberschutz

    Vorfälle melden und Hinweise ernst nehmen – Schutz für Hinweisgebende

    Die Caritas tritt jeder Form von Korruption, Betrug und sonstigen Gesetzesverstößen entschieden entgegen. Als Bestandteil des Compliance Management Systems hat der Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.V. (DiCV) zum 01.07.2023 eine externe und unabhängige Ombudsperson bestellt, die auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen spezialisiert und seit vielen Jahren in dieser Funktion auch für weitere Organisationen tätig ist.

    Präventionsmaßnahme und Schutz vor Schäden

    Hinweise helfen, Gesetzes- und Regelverstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden von Verband und Mitarbeitenden, Mitgliedern, Klienti:innen, Kooperations- und Geschäftspartner:innen abzuwenden. Der Vorstand hat fortan eine weitere Möglichkeit, gravierende Verstöße und Fehlerquellen zu erkennen, zu beheben und regelkonformes Verhalten sicherzustellen.

    Externe Ansprechperson für Hinweisgebende

    Die Ombudsperson des DiCV Rechtsanwalt Prof. Dr. Cherkeh steht den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden ebenso wie externen Dritten, als persönliche Ansprechperson zur Verfügung, um von diesen Informationen und Hinweise zu etwaigen Gesetzes- oder Regelverstößen, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten und Dienstleistungen des DiCV stehen, vertraulich entgegenzunehmen. Ist Prof. Dr. Cherkeh nicht erreichbar, wird er von seinen anwaltlichen Kolleg:innen vertreten. Um was es nicht geht: Die Ombudsperson ist keine allgemeine Beschwerdestelle, z.B. für Streitereien innerhalb der Abteilung oder Angelegenheiten der MAV.

    Schutz für Hinweisgebende

    Die DiCV-Ombudsperson kann auf der Grundlage seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht Hinweisgebende vor einer Offenlegung der eigenen Identität schützen. Eine Offenlegung der Identität der Hinweisgebenden erfolgt nur dann, wenn die hinweisgebende Person dies wünscht. Ferner wird die Ombudsperson Informationen über die Identität der hinweisgebenden Person oder über sonstige Umstände, die Rückschlüsse auf ihre Identität erlauben, keinem Dritten ohne Zustimmung verfügbar machen, es sei denn, die Offenlegung ist gesetzlich angeordnet. Die DiCV-Ombudsperson wird auch mit Personen sprechen, die ihren Namen nicht oder zunächst nicht preisgeben möchte. Die erforderlichen Schritte, die sich aus dem mitgeteilten Sachverhalt ergeben werden von Seiten des DiCV (Vorstand/Caritasrat) bewertet und abgestimmt. Die DiCV-Ombudsperson ist für den DiCV tätig und zugleich “interne Meldestelle” nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Für die Tätigkeit entstehen den hinweisgebenden Personen keine Kosten.

    Kontaktaufnahme mit der Ombudsperson

    Die Ombudsperson lässt sich auf vielen Wegen (persönliches Gespräch, Videokonferenz, Telefon, Mail, Fax, Post) kontaktieren. Bei der telefonischen Kontaktaufnahme muss mitgeteilt werden, dass Rechtsanwalt Prof. Dr. Cherkeh in seiner Eigenschaft als Ombudsperson des Caritasverbandes für die Diözese Hildesheim e.V. gesprochen werden möchte. Es erfolgt dann ohne weitere Nachfrage eine direkte Weiterleitung zur DiCV-Ombudsperson oder alternativ würde ein Rückruf vereinbart werden. Die DiCV-Ombudsperson ist wie folgt zu erreichen:

    KERN CHERKEH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

    Königstraße 7, D – 30175 Hannover

    Tel.: 0511 – 89 76 57 – 0, Fax.: 0 511 – 89 76 57 – 22

    E-Mail: ombudsperson-dicv-hildesheim (at) kern-cherkeh dot de

    Internet: www.kern-cherkeh.de